Der Studiengang verfolgt als Alleinstellungsmerkmal einen klaren kundenbezogenen Marketing-Fokus. Alle Online-Aktivitäten werden aus der Kundenperspektive gesehen, gleichzeitig werden Umsetzungsaspekte wie die Informatik und die Logistik betrachtet. Gemäß den Online-Möglichkeiten legt der Studiengang einen hohen Wert auf Quantifizierung und Datenzentrierung. Obwohl gerade die operativen Aspekte sehr anwendungsorientiert ausgerichtet sind, zeigt sich ein klarer Forschungsbezug insbesondere im grundlegenden Käuferverhalten. (Quelle: Website HS Niederrhein)
Inhalte: Internet-Ökonomie; User-Centered-Design; Omnichannel-Aktivitäten; Internet-Pricing; Internationale Aspekte
Bereich Recht
Anzahl ECTS Recht
2
Anzahl ECTS Online-Recht
2
Inhalte: Internet-Recht
Allgemeine Informationen
Hochschule
Hochschule Niederrhein
Hochschulart
Fachhochschule
Fakultät / Fachbereich
Wirtschaftsingenieurwesen
Abschluss
M.Sc.
Regelstudienzeit
4 Semester
berufsbegleitend
nein
Kosten
1.235,52 €
Anzahl Dozenten für E-Commerce
13
Anzahl Studierende im Studiengang pro Semester
20
Zulassungsvoraussetzungen
Der Nachweis des Abschlusses eines Bachelor- oder Diplomstudienganges im Fach Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftswissenschaften, Textil- und Bekleidungstechnik, E-Health oder eines fachlich verwandten Studienganges an einer deutschen Hochschule mit mind. 50% betriebswirtschaftlichen Anteilen oder eines Abschlusses an einer ausländischen Hochschule, der dem vorgenannten mindestens gleichwertig ist, eine Abschlussnote in dem betreffenden Studiengang von mindestens „gut“ (2,0), bei einem im Ausland erworbenen Abschluss eine mindestens äquivalente Note,
- der Nachweis guter bis sehr guter betriebswirtschaftlicher Grundkenntnisse gemäß Absatz 3 in der Prüfungsordnung, der Nachweis ausreichender Kenntnisse der englischen Sprache durch ein Zertifikat der Niveaustufe B2 gemäß Common European Framework (CEF), sofern nicht das Studium, das zum ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss geführt hat, englischsprachig war, Ausnahmeregelungen zur Mindestnote sind in der Prüfungsordnung festgelegt; entsprechende Nachweise sind einzureichen