1. Nachweis eines Bachelorabschlusses Wirtschaftsmathematik oder mindestens gleichwertiger, berufsbefähigenden Hochschulabschluss mit mindestens Abschlussnote 3.0 (der Studien- und Prüfungsausschuss kann die Zulassung zum Masterstudium von zusätzlichen Leistungsnachweisen und Modulprüfungen aus dem Bachelor-Studiengang abhängig machen); ein "Transcript of Records" über die bestandenen Module des Bachelor-Studiums oder ein als gleichwertig anzuerkennendes Dokument; Keine Zulassung wird erteilt, wenn ein Master-Studiengang Wirtschaftsmathematik an einer Universität im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes endgültig nicht bestanden wurde.